Keine Frist verpassen
Einwendungs-Frist im Blick behalten
Eine Jahresabrechnung gilt nach § 19 Abs. 1 WGG als anerkannt, wenn nicht binnen sechs Monaten ab Auflage begründete Einwendungen erhoben werden. Tragen Sie das Auflage-Datum ein – wir berechnen die Frist und erinnern Sie rechtzeitig.
So funktionieren die Erinnerungen: Die Kalender-Datei (.ics) erinnert zuverlässig über Ihr Handy/Kalender – auch wenn diese App geschlossen ist (30, 7 und 1 Tag vorher). Die App-Erinnerung meldet sich zusätzlich, wenn Sie die installierte App in Fristnähe öffnen. Ihre Eingabe bleibt nur auf diesem Gerät gespeichert.
Wenn die Frist näher rückt
1. Belege einsehen
Für auffällige Positionen die Belegeinsicht verlangen.
2. Check ansehen
Der Betriebskosten-Check zeigt, was sich anzufechten lohnt.
3. Einwendung erstellen
Begründete Einwendung fristgerecht und schriftlich einbringen.
Der Tracker ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Das maßgebliche Auflage-Datum und der exakte Fristlauf können im Einzelfall abweichen – im Zweifel bei der Arbeiterkammer oder dem Mieterschutzverband nachfragen.